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Nicht in Frankreich ansässige Personen: Welche Steuerpflichten habe ich, wenn ich eine in Frankreich vermietete möblierte Immobilie besitze?

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Wenn Sie nicht in Frankreich ansässig sind und eine in Frankreich vermietete möblierte Immobilie besitzen, finden Sie hier eine Zusammenfassung Ihrer Steuerpflichten:

  1. Einkommenserklärung : Einnahmen aus der Vermietung von Räumlichkeiten m Eubles unterliegen, unabhängig davon, ob sie aus Ihrem Eigentum oder aus der Untervermietung als Mieter stammen, der Einkommensteuer in der Kategorie der Industrie- und Gewerbegewinne (BIC). Diese müssen Sie in der Erklärung angeben Wir ergänzen 2042-C-PRO im entsprechenden Abschnitt.
  2. Mietkategorie :
    • Wenn Sie eine nichtgewerbliche möblierte Vermietungstätigkeit ausüben, müssen Sie die Einkünfte gemäß der Verordnung angeben anwendbares Steuersystem (Kleinstunternehmen oder Realsystem).
    • Wenn Sie eine gewerbliche möblierte Vermietungstätigkeit ausüben, müssen Sie auch Einkünfte gemäß der geltenden Steuerregelung (Mikro-) angeben. Unternehmen oder reales Regime).
  3. Gewinn- oder Defiziterklärung : Sie müssen die auf der Erklärung Nr. 2031 ermittelten Gewinne oder Steuerverluste auf der Erklärung Nr. 2042-C-PRO melden die Situation Ihrer möblierten Vermietungstätigkeit.
  4. Meldefrist : Ab dem 1. Januar 2023 haben Eigentümer bebauter Immobilien bis zum 30. Juni Zeit, den Sachverhalt beim Finanzamt zu melden. Belegung der ihnen gehörenden Wohnung.
  5. Sozialbeiträge : Seit dem 1. Januar 2019 sind Personen, die einer obligatorischen Sozialversicherung in einem EWR-Staat oder in der Schweiz angeschlossen sind, von der Pflichtversicherung befreit. Diese Einkünfte unterliegen jedoch weiterhin einer Solidaritätsabgabe in Höhe von 7,5 %.
  6. Nachweis der Zugehörigkeit zum System Krankenversicherung: Um von der CSG- und CRDS-Befreiung zu profitieren, müssen Sie einen Nachweis über die Zugehörigkeit zur Krankenversicherung des Landes vorlegen, in dem Sie wohnen.

Es wird empfohlen, auf die Quellen zu verweisen Dateien auf der Website impots.gouv.fr einzusehen und die zuständigen Steuerbehörden zu konsultieren, um genaue Informationen über die für Ihre individuelle Situation geltenden Steuerpflichten zu erhalten.


[27-04-2024]
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