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Die Befreiung von CSG und CRDS betrifft in Frankreich ansässige Nichtsteuerpflichtige, die einem obligatorischen Sozialversicherungssystem in einem anderen Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder in der Schweiz angeschlossen sind. Obwohl das Vereinigte Königreich am 1. Januar 2021 die Europäische Union verlassen hat, profitieren britische Einwohner weiterhin von dieser Befreiung von CSG und CRDS. Hierzu zählen Rentner, entsandte Arbeitnehmer und Privatpersonen s, die ein bestimmtes Ersatzeinkommen erhalten.
Die Befreiung gilt für folgende Einkünfte:
Um von der Befreiung zu profitieren, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Um von der Befreiung zu profitieren, müssen Sie eine Steuererklärung ausfüllen und die Kästchen 8SH (Anmelder 1) und/oder 8SI (Anmelder 2) im Abschnitt „8 – Verschiedenes“ der Erklärung 2042 C ankreuzen.
Wenn Sie bereits CSG und CRDS auf Ihr Einkommen gezahlt haben, können Sie eine Rückerstattung beantragen. Der Rückerstattungsantrag kann elektronisch über Ihren speziellen Bereich oder per Post an den Dienst gestellt werden e Steuer für nichtansässige natürliche Personen. Sie müssen Ihrem Antrag alle erforderlichen Belege beifügen, beispielsweise Ihren Nachweis über die Zugehörigkeit zu einem ausländischen Sozialversicherungssystem und Steuerbescheide, in denen die Quellensteuern aufgeführt sind. Sozialversicherungsbeiträge, deren Erstattung Sie beantragen.
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