Mietwohnungen in Frankfurt

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Müssen Sie einen Mietvertrag abschliessen. Der Preis der Mieten ist kalt (ohne Nebenkosten) oder warm (mit Nebenkosten) angegeben.

Beratung : Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V., Mo.-Fr.9-13h + 14-18h Tel. : 069 2835 48

Die Kaution

Mieter müssen zu Beginn des Mietverhältnisses nur dann eine Kaution zahlen, wenn dies aussdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Die Mietkaution ist die Absicherung des Vermieters für den Fall, dass der Mieter seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Nach dem Gesetz dürfen max. 3 Nettokaltmieten vereinbart werden. Fragen Sie Ihren Vermieter, welche Kautionsart er bevorzugt.

  1. Barkaution : Meist wird die Kaution in Form einer Sicherheitskaution geleistet : der Vermieter muss dann den Kautionsbetrag auf einem Sonderkonto anlegen. Der Kautionsbetrag kann vom Mieter in 3 Raten gezahlt werden. Die erste Rate wird zu Begin des Mietverhältnisse fällig.
  2. Weiter Kautionsarten : Sie können auch ein Sparbuch auf Ihren Namen anlegen und es an den Vermieter verpfänden oder eine Bankbürgschaft stellen. Die andere Kautionsformen ist z. B. eine Bankbürgschaft. Ausserdem kann der Mieter auch ein Sparbuch auf seinen Namen anlegen und es dem Vermieter verpfänden. Vordrucke erhalten Sie bei Ihrem Geldinstitut.
  3. Kautionszinsen : Die Kaution muss mindestens zu dem für Spareinlagen mit 3monatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt werden. Der Mieter hat Anspruch zu erfahren, um wieviel sich der Kautionsbetrag während der Mietzeit durch Zinserlöse erhöht.

Bevor Sie die neue Wohnung beziehen

Halten Sie vor dem Einräumen Ihrer neuen Wohnung zusammen mit dem Vermieter Mängel und Zählerstände für Strom, Wasser, Gas in einem Übergabeprotokoll schriftlich fest.

Die Kündigungsfrist

Die Kündigungsfristen liegen je nach Wohndauer zwischen 3 und 12 Monaten, mündliche Kündigungen sind unwirksam. Bei befristeten Mietverträgen können Sie vor Ablauf der Kündigung nur ausziehen, wenn Sie eine Ersatzmieterklausel vereinbart haben. Bei ausserordentlicher Kündigung können Sie mit Ihrem Vermieter vereinbaren, einen Erstazmieter zu stellen. Anspruch hierauf haben Sie allerdings nur in Ausnahmefällen.

Renovierung

Wenn Sie die Wohnung verlassen, müssen Sie sie renovieren. Renovierungen sollten Sie mit Ihrem Vermieter genau festlegen. Halten Sie das Ergebnis der Besichtigung schriftlich fest. Schönheitsreparaturen müssen Sie nur ausführen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde. Überprüfen Sie in Ihrer neuen Wohnung, ob die Renovierung durch den Vormieter ordnungsgemäss durchgeführt worden ist. Halten Sie alle Mangel in einem Übergabeprotokoll schriftlich fest.

Übernahme/Übergabeprotokoll

Mit dem Verwalter oder Vermieter sollten Sie bei der Übergabe der alten bzw. neuen Wohnung ein Protokoll erstellen. Hierin werden der Zustand der Wohnung und die Zählerstände (Strom uzw.) festgehalten.

Versicherung

  • Hausratversicherung (assurance habitation) Versichert ist der Hausrat in einem massiv errichteten Gebäude unter harter Dachung in einer ständig bewohnten Wohnung gegen die Gefahren Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Beraubung, Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
    • AXA Colonia
      Vers. -Service der Frankfurter Sparkasse
      Schäfergasse 33, 60313 Frankfurt - Tel: 069 929 106 0
  • Haftpflichtversicherung (Responsabilité civile) Versichert ist die Einzelperson (Privathaftpflicht), Deckungssumme für Personen- und Sachschäden, Vermögensschäden, Mietsachschäden).
    • Patria Versicherung Aktiengesellschaft
      Vers. -Service der Frankfurter Sparkasse
      Schäfergasse 33, 60313 Frankfurt - Tel: 069 929 106 0

Müll

Erkundigen Sie sich bei der Stadtreinigung nach den Sperrmüllterminen. Brauchbares Mobilar nehmen soziale Einrichtungen wie das Deutsche Rote Kreuz gerne entgegen.

Update 11/11/2003


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