Ausländer in Polen beschäftigt sind verpflichtet, einen Beitrag zur obligatorischen Systems der sozialen Sicherheit, die Renten, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Krankheit und Unfall-Versicherung. Sie werden für den Erhalt von Leistungen auf der gleichen Grundlage wie polnische Staatsbürger.
Die Bürger der EU-Länder, haben die Sozialversicherungsbeiträge in ihren Heimatländern wird Anspruch auf Leistungen in Polen.
Es gibt die folgenden Soziale Sicherung Prämien abgezogen Arbeitnehmers Vergütung:
- Invaliditätsversicherung - 6% des Entgelts (bezahlte 4,5% durch den Arbeitgeber, 1,5% vom Arbeitnehmer)
- Unfallversicherung - 0,67% auf 3,60% der Vergütung je nach betrieblichen Risiko in einem bestimmten Wirtschaftszweig (Zahlung durch Arbeitgeber)
- Krankenversicherung - 2,45% des Entgelts (gezahlt durch Mitarbeiter)
- Labour-Fonds - 2,45% des Entgelts (Lasten des Arbeitgebers)
- Garantierte Employee Benefit Fund - 0,10% des Entgelts (bezahlt von empoyer)
Im Falle von Krankheit oder Mutterschaft die Benefits deckt 80% des durchschnittlichen earinings für die ersten sechs Monate und 100% des durchschnittlichen Verdienstes für einen längeren Zeitraum.
Quelle: http://www.paiz.gov.pl/