Arbeitslosenunterstützung ist in China zahlbar, vorausgesetzt daß die folgenden Bedingungen getroffen werden:
- Ein volles Jahr der Versicherungsprämie ist, z.B. über Sozialversicherung Abzüge von den Löhnen/Gehalt gezahlt worden
- Die Arbeitslosigkeit ist nicht freiwillig
- Arbeitslosigkeit ist registriert worden und Anwendung für Wiedereinstellung geordnet worden ein
Das Niveau des Nutzens ist unterhalb des minimalen Lohnes, aber über der Menge betrachtete notwendig, an in den städtischen Bereichen zu leben.