Deutschland versteht sich als Sozialstaat der Auffassung, dass der Schutz ihrer Bürger als eine vorrangige Aufgabe. Das deutsche System der sozialen Sicherheit lassen sich in 5 Teilen:
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Unternehmen Unfallversicherung
Obwohl es Ausnahmen gibt, die meisten Beschäftigten mit einem deutschen Arbeitsvertrag oder Menschen die in Deutschland arbeiten, sind haftbar für alle Teile der deutschen Sozialversicherung.
Die Beiträge zur Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung sind zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer, während die Unternehmen Unfallversicherung gezahlt wird nur durch den Arbeitgeber. Um Ihnen zu helfen, berechnen genau das, was Ihre monatlichen Beiträge kann es zu, melden Sie sich bitte auf www.german-taxation.de.
Quelle
- http://www.social-security.de/general.htm