Alle ausländischen Arbeitnehmer für spanische Unternehmen und Selbständige Ausländer in Spanien muss in der Regel einen Beitrag zur spanischen sozialen Sicherheit. Im Allgemeinen, wenn Sie einen Angestellten in Spanien, werden Sie versichert spanischen Rechtsvorschriften über soziale Sicherheit und keine Haftung für Sozialversicherungsbeiträge in Ihrem Heimatland oder ein Land des Wohnsitzes. Allerdings Abkommen über die soziale Sicherheit gibt es zwischen Spanien und mehr als 40 Ländern, darunter alle EU-Länder und die USA, wonach im Ausland bleiben können Mitglieder von ihrem Heimatland das Sozialversicherungssystem für einen begrenzten Zeitraum. EU-Bürger an Spanien durch einen Arbeitgeber in ihrem Heimatland kann weiterhin zur Zahlung der sozialen Sicherheit im Ausland für ein Jahr (Formular E-101 ist erforderlich), die verlängert werden kann um ein weiteres Jahr in unvorhergesehenen Umständen (wenn das Formular E-102 ist erforderlich) . Allerdings, nach Arbeiten in Spanien für zwei Jahre, EU-Bürger müssen einen Beitrag an die spanischen Systems der sozialen Sicherheit.
Wenn Sie in Spanien arbeiten, behält Ihr Arbeitgeber die Regel, die notwendigen Formalitäten, um sicherzustellen, dass Sie in der Sozialversicherung. Wenn er das nicht tut, müssen Sie eine Bescheinigung, dass Sie beschäftigt in Spanien und melde dich bei der nächstgelegenen Büro der sozialen Sicherheit zu Ihnen nach Hause. Ihr lokaler Rathaus erhalten Sie die Adresse Ihrer örtlichen Geschäftsstelle oder es wird aufgeführt unter Seguridad Social in Ihrem lokalen Gelben Seiten. Sie benötigen zur Herstellung von Reisepässen und (zertifiziert) Geburtsurkunden für alle Unterhaltsberechtigten und eine Heiratsurkunde (falls vorhanden). Gegebenenfalls müssen Sie auch Kopien mit offiziellen Übersetzungen (aber erst prüfen, wie Übersetzungen Mai werden unnötige). Des Weiteren benötigen Sie einen Nachweis über den Aufenthalt wie eine Eigenschaft Beurkundung des Kaufvertrags (Escritura) oder einen Mietvertrag.
Nachdem Sie sich registriert haben, erhalten Sie eine Registrierung Karte (cartilla de la Seguridad Social oder tarjeta sanitaria), in der Regel durch die Post etwa vier bis acht Wochen später. Ein verheiratetes Paar mit einem Partner arbeiten werden von der gleichen sozialen Sicherheit-Karte und die Nummer, ebenso wie alle Unterhaltsberechtigten (zB Kinder unter 16 Jahren), werden auf Ihrer Sozialversicherungskarte.
Weitere Informationen
Instituto Nacional de la Seguridad Social,
Subdirección General de Relaciones Internacionales,
Padre Damian, 4, 28036 Madrid. Tel: (91) 564 7681.
Kostenlose telefonische Informationen finden Sie auf 900-166565 (Festland und die Balearen), 900-103535 (Las Palmas) und 900-103838 (Teneriffa).