Technisch benötigt ein EU-Bewohner nicht eine Arbeitserlaubnis, in Spanien zu arbeiten, aber er benötigt eine Wohnsitzkarte, die normalerweise für fünf Jahre herausgegeben wird.
EIN NichtEU Ausländer, der eine Tätigkeit für Kapitalgewinn (Geldstrafen lucrativos) in Spanien durchführt, benötigt eine Arbeitserlaubnis und eine Wohnsitzausgabekarte (gleichzeitig während der gleichen Dauer). Eine Arbeitserlaubnis (Permiso de Trabajo) für einen NichtEU Staatsangehörigen ist zuerst für ein Jahr gültig, nachdem kann eine Fünfjahreserlaubnis herausgegeben werden den Halter nicht mehr, einschränkend durch Bereich, Tätigkeit, Arbeitgeber oder Industrie. Dem Gatten und den Kindern unter 21 Jahren des Alters eines NichtEU Arbeitserlaubnishalters werden auch bestimmte Rechte bewilligt, in Spanien zu arbeiten. Merken, daß Gebühren für Arbeitserlaubnis scharf 1997 angehoben wurden und jetzt zwischen 150€ und 300€ sind (das meistens von den Arbeitgebern gezahlt wird).
EU Angehörige: Wenn du ein EUstaatsangehöriger bist, kannst du Spanien als Tourist und Register mit dem spanischen nationalen Beschäftigungbüro Instituto Nacional de Empleo/INEM als Jobsucher (Demandante de Empleo) betreten. Wenn dir ein Job angeboten wirst, solltest du einen Anstellungsvertrag (Contrato de Trabajo) erreichen, der beim Zutreffen für deine Wohnsitzkarte notwendig ist.
Nicht-EU Angehörige: Nicht-EU Angehörige müssen ein Visum für Beschäftigung erhalten, bevor sie in Spanien, das Bewilligen ankommen von, welchem abhängig von der Zustimmung der Arbeitserlaubnis ist. Beim Beantragen ein Visum, werden eine Kopie des Bewerbungsformulars, der Paß und ärztliches Zeugnis, die durch das Konsulat bestätigt werden, zum Bewerber als Beweis seiner Anwendung zurückgebracht. Diese müssen vom Bewerber geschickt werden dem zukünftigen Arbeitgeber in Spanien mit anderen relevanten Unterlagen, die dann für eine Arbeitserlaubnis auf das provinzielle Büro des Ministeriums der Arbeit zutrifft (Delagación Provincial Del Ministerio De Trabajo). Eine Position muß zu den EU-Bürgern durch das INEM annonciert worden sein, bevor sie gegeben werden kann einem NichtEU Bürger und eine Arbeitserlaubnis herausgegeben wird, nur wenn sie gezeigt hat, daß es nicht einen arbeitslosen EU-Bürger gibt, der, die Arbeit zu erledigen vorhanden ist. Die Beschäftigung der NichtEU Angehöriger muß durch das Ministerium der Arbeits- und Sozialversicherung (Ministerio de Trabajo y Seguridad genehmigt werden sozial), das die Beschäftigung eines EUstaatsangehörigen anstatt eines NichtEU Staatsangehörigen vorschlagen kann. Anwendungen müssen durch das provinzielle Büro des Ministeriums der Arbeit auch genehmigt werden, in der der zukünftige Arbeitgeber registriert wird.