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    International: Expatriation Wahlausländer - Kopenhagen
    Kopenhagen: Abreise / Pass und Visum

    Pass und Visum

    Letztes Update: 15/09/2007
    ACHTUNG: Der folgende Knowledge Base Artikel wurde durch ein maschinelles Übersetzungssystem ohne jegliche menschliche Mitwirkung übersetzt.
    Wenn Sie weitere Information suchen, besuchen Sie die englische Fassung.

    Beschäftigung-Visa

    Du benötigst nicht ein Visum, in Dänemark zu arbeiten, wenn du ein Bewohner eines EEA Landes bist (die europäischen Anschluß-Länder und die Schweiz). Europäische Arbeiter werden erlaubt, in Dänemark zu arbeiten und nicht eine Erlaubnis benötigen, obgleich, wenn du für mehr als drei Monate Resident sein wirst, du eine Aufenthaltserlaubnis erreichen mußt.

    Nicht müssen EEA Arbeiter eine Arbeitserlaubnis am dänischen Konsulat in ihrem Heimatland beantragen. Die übliche Bearbeitungszeit für eine Arbeitserlaubnis ist 4-6 Wochen. Bewerber werden erwartet, zu zeigen, daß sie Beschäftigung in Dänemark gezahlt haben und Arbeitgeber zeigen müssen, daß sie nicht imwurdee sind, die Position mit Dänischearbeit zu füllen.

    Aufenthaltserlaubnis

    Für nicht EEA Angehörige wird eine Arbeitserlaubnis angefordert und die Aufenthaltserlaubnis ist mit der Arbeitserlaubnis eingeschlossen, d.h., wenn dir Erlaubnis bewilligt wirst, im Land zu arbeiten, wirst dir auch Erlaubnis bewilligt, während des gleichen Zeitabschnitts dort zu liegen.

    EEA Angehörige, die in Dänemark für mehr liegen, als 3 Monate müssen eine Aufenthaltserlaubnis erreichen. Dieses ist eine Formalität, aber wird durch andere Behörden beim Registrieren für Sozialversicherung und Steuer angefordert werden. Wenn du nach Dänemark mit Familie Mitgliedern umziehst, solltest du den unterschiedlichen Abschnitt auf dem Bewerbungsformular durchführen und der Verwandten spezifizieren, die mit dir leben werden.

    Kopien des Aufenthaltserlaubnis-Bewerbungsformulars können von downloadet werden BETRETEN AUFSTELLUNGSORT und einschließen Anweisungen auf Dänische, Englisch und französisch. Wenn Sie deine Anwendung einreichen, mußt du auch zur Verfügung stellen:

    • Eine neue Paßfotographie
    • Beweisen, daß du genügend Einkommen hast, zum sich ohne Hilfe vom Zuwurde zu stützen (ein einfacher Buchstabe von deinem Arbeitgeber, der die Periode angibt, die du in Dänemark und im jährlichen Gehalt verbringst, die du empfängst, genügt normalerweise)

    Du kannst weiteren Rat auf Visumanforderungen von deinem Konsulat erhalten.

    Konsulat und Botschaft nicht mischen. Die Botschaft ist die Darstellung des Zuwurdees in einem Ausland und ist verantwortlich für alle Relationen mit der Regierung des Landes, wo lokalisiert. Das Konsulat schützt und übt die Gemeinschaft aus, die von seinem Land kommt. Jedoch mußt du im Land für normalerweise leben, 6 Monate bevor du registrieren kannst. Du kannst ausführlichere Informationen vom Konsulat einholen.

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