Es gibt zwei sich ergänzende Rentensysteme in Finnland: Ergebnis-Renten im Zusammenhang mit der Vergangenheit Beschäftigung und staatliche Renten im Zusammenhang mit Wohnsitz in Finnland. Beide Systeme umfassen ein breites Spektrum von Rentenleistungen für bestimmte unvorhergesehene Ereignisse:
- Alter / vorzeitigen Alterspension;
- Invaliditätsrente / Rehabilitation Subvention;
- Individuell vorgezogene Rente (für Personen, geboren vor 1944)
- Die Arbeitslosigkeit Rente (für Personen, geboren vor 1950)
Darüber hinaus ist die einkommensbezogene System hat Bestimmungen für die partielle Behinderung und Teilzeit-Renten. Selbstständige Landwirte sind weitere, die durch eine Reihe von separaten Altersvorsorge. Andere Leistungen wie Renten bestimmte regelmäßig gezahlten Entschädigungen, z. B. gesetzliche Ausgleichszahlungen im Rahmen der Unfall-Versicherung, Kfz-Haftpflicht, Verletzungen und militärische Handlungen.
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