In Finnland, die Altersversorgung besteht im Wesentlichen aus der Beschäftigung auf Rente und die staatliche Rente, die ein Mindesteinkommen. Die Regelungen ein sicheres Einkommen für den Fall von Alter, Arbeitsunfähigkeit, Tod des Ernährers der Familie und Alterung Personen "der Arbeitslosigkeit. Fast alle Erwerbstätigkeit fällt in den Anwendungsbereich der Altersvorsorge. Es gibt getrennte Handlungen Rente für Beschäftigte des Privatsektors, Selbständige, Landwirte, Seeleute und des öffentlichen Sektors Mitarbeiter. Einkommensbezogene Bestimmung ist gemeinsam von den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern. Die staatlichen Renten werden finanziert durch Beiträge der Arbeitgeber und Steuereinnahmen.
Die Dauer des Arbeitsvertrags hat keine Bedeutung. Die Pflicht, eine Versicherung betrifft auch private Haushalte, wenn sie als Arbeitgeber. Für Unternehmer, die Verpflichtung zum Abschluss einer Versicherung beginnt, wenn die Selbständigkeit hat für vier Monate. Die Selbständiger die Versicherung Beiträge sind auf der Grundlage der bestätigt, Einkommen aus selbständiger Tätigkeit und nicht zum Beispiel auf das Unternehmen den Umsatz. Das finnische Zentrum für Pensionen überwacht sowohl Arbeitgeber als auch Selbständige, und verwendet Sanktionen, wenn erforderlich.