Ein Aupaar ist verantwortlich für das Kümmern von um den Kindern. Er oder sie erhalten die Nahrung und Anpassung kostenlos zur Verfügung gestellt von der Familie und eine kleine Genehmigung zusätzlich (Art des Tasche Geldes - ungefähr 600 CHF/month). Die Familie muß das Au auch erlauben zusammenpassen ihre Zeit weg. Während der Zeit weg, ist das Aupaar frei für, was sie tun möchte: Lernen eine Sprache an der Schule oder in Genf herum lazing.
Aupaare sind nicht professionelle Kindminder und werden nicht ein qualifiziertes Kindermädchen sein. Aupaare sollten nicht für Kinder unter 2 Jahren des Alters verantwortlich sein.
Es gibt keine gesetzten Bedingungen, zum ein Aupaar in Genf zu werden. Jedoch bevorzugt man vermutlich Mädchen (es kann Jungen sein…, aber es ist selten), zwischen 18 und 30, ist Bürger des europäischen Anschlußes (die Aufenthaltserlaubnis wird durch das Bezirksbüro der Bevölkerung - OCP gegeben - und nur Bürgern vom europäischen Anschluß, von den USA, vom Kanada - nicht französischsprechend, vom Australien und vom Neuseeland werden erlaubt zuzutreffen) und der Erfahrung mit Kindern wahrscheinlich verlangt zu werden.
Das Minimum ist 2 Monate und das Aupaar kann nicht mehr als 2 Jahre bleiben.
Was das Aupaar wissen muß
Sie muß um den Kindern kümmern, d.h.:
- die Sprache sprechen, mindestens genug, um zu verstehen und zu sprechen,
- sicher sein, daß sie rechtzeitig aufstehen; die Kinder/den Kindern Kleid sicherstellen selbst kleiden,
- sie zur Schule/zur Baumschule/zur Tätigkeit nehmen klassifiziert…,
- mit ihnen spielen,
- verantwortlich für ihre Mahlzeiten sein,
- ihre Räume aufräumen,
- frei sein baby-sit sie, wenn Sie, einige Abende benötigt werden.
Was die Familie tun muß
Die Familie muß das Aupaar begrüßen, wenn sie denkt, daß sie ein nicht Angestellter aber eine Haupthilfe für die Kinder ist. Folglich stellen sie sicher:
- das Aupaar muß ihr eigenes Schlafzimmer haben,
- das Aupaar arbeitet zu einem Maximum von 40 Stunden pro Woche, die sie Minimum 2 Tage (2 x 24 Stunden) weg während der Woche haben sollte (der weg vereinbarten AuPaare bilden vorhanden freie Zeit und Tage),
- sie verstehen, daß dem, ein Aupaar zu haben bedeutet nicht jemand, das die Hausarbeit tun wird, die Teller….etc. Jedoch können Aupaare gebeten werden, um etwas Hausarbeit zu tun, besonders bezogen auf den Kindern,
- medizinische Versicherung muß das Aupaar im Falle der Krankheit oder des Unfalles umfassen,
- die Familie Bezahlung eine Genehmigung (Tasche Geld) jede Woche,
- es kann gut sein, das Aupaar mit dem Familie GP zu registrieren,
- Ihr Besitz sollte auf der Hausversicherung auch registriert werden.
- Das Aupaar wird im Büro Bezirksde la population (OCP) innerhalb der ersten 2 Wochen erklärt. Dieses Büro ist verantwortlich für das Liefern einer Aufenthaltserlaubnis (Arbeitserlaubnis L)
Das OCP schickt die Form zum Bürode la Main d'Oeuvre Etrangère (Auswärtiges Arbeit Kraftamt), DES Battoirs, mit 7 Rues Genf 1205. Dieses Büro überprüft, ob familly mit den notwendigen Kriterien für das Einsetzen eines Aupaares einwilligt.
Einige Adressen…
Wenn du als Aupaar oder als Familie registrieren möchtest, kannst du in Verbindung treten:
Du kannst auch beraten:
Du findest auch Informationen über das Web site Mitte d'Accueil Genève international mit den Details von écoles Didac Kurse für junges Aupaar bereitstellend.
Normalerweise bitten Agenturen um um Eintragungsgebühren von der Familie, vom Aupaar oder von beiden.
Für transfrontaliers/Grenzbewohner (Bewohner in Frankreich, arbeitend in Genf oder suchen nach Arbeit in der Schweiz), ist es möglich, Informationen beim Maison de L'Emploi zu finden.