Müssen Sie einen Mietvertrag abschliessen. Der Preis
der Mieten ist kalt (ohne Nebenkosten) oder warm (mit
Nebenkosten) angegeben.
Beratung : Mieter helfen Mietern Frankfurt e.V., Mo.-Fr.9-13h
+ 14-18h Tel. : 069 2835 48
Die Kaution
Mieter müssen zu Beginn des Mietverhältnisses nur dann
eine Kaution zahlen, wenn dies aussdrücklich im Mietvertrag
vereinbart wurde. Die Mietkaution ist die Absicherung
des Vermieters für den Fall, dass der Mieter seinen
vertraglichen Pflichten nicht nachkommt. Nach dem Gesetz
dürfen max. 3 Nettokaltmieten vereinbart werden. Fragen
Sie Ihren Vermieter, welche Kautionsart er bevorzugt.
-
Barkaution
: Meist wird die Kaution in Form einer Sicherheitskaution
geleistet : der Vermieter muss dann den Kautionsbetrag
auf einem Sonderkonto anlegen. Der Kautionsbetrag
kann vom Mieter in 3 Raten gezahlt werden. Die erste
Rate wird zu Begin des Mietverhältnisse fällig.
-
Weiter
Kautionsarten : Sie können auch ein Sparbuch
auf Ihren Namen anlegen und es an den Vermieter verpfänden
oder eine Bankbürgschaft stellen. Die andere Kautionsformen
ist z. B. eine Bankbürgschaft. Ausserdem kann der
Mieter auch ein Sparbuch auf seinen Namen anlegen
und es dem Vermieter verpfänden. Vordrucke erhalten
Sie bei Ihrem Geldinstitut.
-
Kautionszinsen
: Die Kaution muss mindestens zu dem für Spareinlagen
mit 3monatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt
werden. Der Mieter hat Anspruch zu erfahren, um wieviel
sich der Kautionsbetrag während der Mietzeit durch
Zinserlöse erhöht.
Bevor Sie die neue Wohnung beziehen
Halten Sie vor dem Einräumen Ihrer neuen Wohnung zusammen
mit dem Vermieter Mängel und Zählerstände für Strom,
Wasser, Gas in einem Übergabeprotokoll schriftlich fest.
Die Kündigungsfrist
Die Kündigungsfristen liegen je nach Wohndauer zwischen
3 und 12 Monaten, mündliche Kündigungen sind unwirksam.
Bei befristeten Mietverträgen können Sie vor Ablauf
der Kündigung nur ausziehen, wenn Sie eine Ersatzmieterklausel
vereinbart haben. Bei ausserordentlicher Kündigung können
Sie mit Ihrem Vermieter vereinbaren, einen Erstazmieter
zu stellen. Anspruch hierauf haben Sie allerdings nur
in Ausnahmefällen.
Renovierung
Wenn Sie die Wohnung verlassen, müssen Sie sie renovieren.
Renovierungen sollten Sie mit Ihrem Vermieter genau
festlegen. Halten Sie das Ergebnis der Besichtigung
schriftlich fest. Schönheitsreparaturen müssen Sie nur
ausführen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart wurde.
Überprüfen Sie in Ihrer neuen Wohnung, ob die Renovierung
durch den Vormieter ordnungsgemäss durchgeführt worden
ist. Halten Sie alle Mangel in einem Übergabeprotokoll
schriftlich fest.
Übernahme/Übergabeprotokoll
Mit dem Verwalter oder Vermieter sollten Sie bei der
Übergabe der alten bzw. neuen Wohnung ein Protokoll
erstellen. Hierin werden der Zustand der Wohnung und
die Zählerstände (Strom uzw.) festgehalten.
Versicherung
-
Hausratversicherung
(assurance habitation) Versichert ist der Hausrat
in einem massiv errichteten Gebäude unter harter Dachung
in einer ständig bewohnten Wohnung gegen die Gefahren
Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl,
Beraubung, Vandalismus nach Einbruch, Leitungswasser,
Sturm und Hagel.
-
Haftpflichtversicherung
(Responsabilité civile) Versichert ist die Einzelperson
(Privathaftpflicht), Deckungssumme für Personen- und
Sachschäden, Vermögensschäden, Mietsachschäden).
Müll
Erkundigen Sie sich bei der Stadtreinigung nach den
Sperrmüllterminen. Brauchbares Mobilar nehmen soziale
Einrichtungen wie das Deutsche Rote Kreuz gerne entgegen.