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    Brüssel: Abreise / Pass und Visum

    Pass und Visum

    Letztes Update: 18/11/2005
    ACHTUNG: Der folgende Knowledge Base Artikel wurde durch ein maschinelles Übersetzungssystem ohne jegliche menschliche Mitwirkung übersetzt.
    Wenn Sie weitere Information suchen, besuchen Sie die englische Fassung.

    Um Belgien zu betreten, müssen fremde Angehörige eine gültige Identifikation zeigen. In bestimmten Fällen ist ein Visum auch vorgeschrieben. Schließlich müssen sie genügend Einkommen haben, zum ihrer Notwendigkeiten während ihres Aufenthalts in Belgien zu unterstützen oder erwerben ihren Lohn erlaubterweise.

    Ein Visum wird häufig angefordert, um zu bleiben/lebt im Land deines Bestimmungsortes. Du mußt um die Form bitten und die Informationen an das belgische Konsulat gelangen, wenn du noch in deinem Ursprungsland bist.

    Konsulat und Botschaft nicht mischen. Die Botschaft ist die Darstellung des Zuwurdees in einem Ausland und ist verantwortlich für alle Relationen mit der Regierung des Landes, wo lokalisiert. Der Konsul schützt und übt die Gemeinschaft aus, die von seinem Land kommt. Jedoch mußt du für 6 Monate im Land normalerweise leben, bevor du registrieren mußt. Du findest alle Informationen, indem Sie um um das Konsulat bitten.

    Innerhalb 8 Tage nach seiner/ihr Ankunft in Belgien, muß der Immigrant zur allgemeinen Leitung sein/ihr Wohnsitzes gehen.

    Bürger eines Landes außerhalb des europäischen Anschlußes

    Ausgenommen mit eine spezifische Vereinbarung müssen jene Immigranten ein Visum erhalten. Dort einige Arten:

    C Art Visum (für Geschäft Spielraum zum Beispiel)
    Die Einzelperson muß eine Identifikation (Paß oder Identifikation Karte) und ein Visum, wenn he/she nicht ein Bürger des europäischen Anschlußes ist, oder von der Schengen Vereinbarung haben.
    Dieses Visum erlaubt ihn/ihr, während 3 Monate im Schengen Bereich, ausgenommen umzuziehen, wenn das Visum nach Belgien begrenzt wird. Das c Visum kann für einen einzelnen kurzen Aufenthalt (die Dauer des Aufenthalts kann nicht mehr als 90 Tage sein), mehrfachen kurzen Aufenthalt oder Kurzschlußaufenthalt mit mehrfachen Eintragungen mit einer Gesamtdauer sein, die 6 Monate übersteigt (1.2.3 oder 5 Jahre).

    D Art Visum (z.B. das Kursteilnehmervisum mit dem Erwähnung Aufenthalt begrenzt auf die Dauer der Studien - Ausrichtung in einer allgemeinen Anstalt der Ausbildung)
    Es muß ein Ausbildunggrad (Universitätsgrad, Ausbildunggrad im kurzen oder langen Zyklus) oder ein vorbereitendes Jahr zur höheren Ausbildung sein. Diese muß die Hauptbesetzung des Kursteilnehmers in Belgien sein.
    Das d Visum darf innerhalb eines anderen Schengen Zuwurdees (Deutschland, Österreich, Danemark, Spanien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Insel, Italien, Luxemburg, Norwegen, Neederland, Portugal und Schweden) für 5 Tage bringen maximal, um nach Belgien zu gehen.

    Notiz: D Art Visum dieses die Bewegung: „Familie Wiedervereinigung“ Respektfamilie, wie durch den Namen angezeigt.

    Die unterschiedlichen Schengen Visa werden hier erklärt.

    Kommunalleitung Ausrichtung

    Der Immigrant muß, innerhalb 8 Tage nach seiner/ihr Ankunft in Belgien, an der Kommunalleitung beachten. Entsprechend dem Visum auf dem Paß, liefert sie eine Eintragungsbescheinigung auf der Immigrationliste (C.I.R.E.).

    Du findest mehr Informationen über die Web site des Immigration-Services [FPS Hauptangelegenheiten].

    Die Arbeitserlaubnis für fremde Angehörige

    Wenn du ein Bürger des europäischen Anschlußes oder das europäische Wirtschaftsgebiet bist, hast du das Recht zu arbeiten zu beginnen, sobald du in Belgien ankommst (es gibt keine Notwendigkeit, eine Arbeitserlaubnis zu haben). Jedoch mußt du an der Kommunalleitung von dir Wohnsitz innerhalb 8 Tage registrieren.
    Die 10 neuen Mitglieder des EUS, wird eine übergangszeit von 2 Jahren in Belgien beantragt. Du mußt eine B Erlaubnis erhalten arbeitest.

    Wenn du nicht ein Bürger des EEA bist, mußt du eine Arbeitserlaubnis haben. Abhängig von den Bedingungen kannst du haben:

    Eine Erlaubnis, Keinbegrenzung: Die Firma, die die Person mit dieser Erlaubnis beschäftigt, hat noch Bedingung. Es gibt keine Ermächtigung, für den Arbeitgeber zu verlangen.

    B Erlaubnis (für 12 Monate, auswechselbar). Diese Erlaubnis wird auf den Antrag eines Arbeitgebers, an der Bedingung geliefert, daß es keine vorhandene Arbeit Kraft auf dem Markt gibt. Der Antrag muß vor der fremden Arbeit Kraftabteilung des FOREM vom Bereich eingereicht werden, in dem du lebst. Sich erinnern: für ein Aupaar oder einen Internship zum Beispiel, muß der Antrag direkt vor der Immigrationabteilung des Ministeriums der französischsprechenden Region erfolgt werden, ohne zum FOREM zu gehen.

    C Erlaubnis (für ein Maximum von 12 Monaten, auswechselbar - bewilligt einigen Kategorien fremde Angehörige, die nur ein begrenztes Recht haben, in Belgien zu bleiben). Diese Erlaubnis wird auf den Antrag des Angestellten geliefert. Der Angestellte reicht den Antrag bei der regionalen Abteilung des FOREM sein/ihr Wohnsitzes ein.

    Du findest mehr Informationen über die Beschäftigung-und professionelles Training Abteilung Web site, der amtliche Körper für Arbeitserlaubnis. Es gibt auf jeder Art Erlaubnis zu downloaden die Erklärung Anmerkungen und Formen.

    ADDE (Verbindung gießen le Droit des Etrangers - Verbindung für Rechte der Ausländer), kann dir auf immigrantion Rechten in Belgien auch helfen.

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